1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785
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DEUTSCHE SERiEN UND TV RULES v.5.0 (Stand: Juli 2013) ÜÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÜ Þ²ß ÜÜÜ Ü ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ Ü Ü Ü Ü Ü Ü ÜßßßÜßÛÝ ²Ý °°°Û ÛÜÛ°Û Ü°Ûß°°ßܰßܰ۰°ÛßÛ°ÛÜÛ°Û°Û°°° Þ ÜÛ ÝÞÛ ² ß ß ß ßß ßßß ßß ßß ß ß ß ß ß ß Üݱݱݱݱ±Ü Þ Û Ý Û ² ÜÜÜÜÜÜÜ ÜÜÜÜÜÜÜÜ ÜÛÛÛÜÛÜÛÜÛÜÛÛ² ßÜÜÜß Û ² Û ÜÜ Ü ÜÜÜ Ü Ü ÜÜÜ Ü Ü Û ÝÛß ßÛÛÛÛß ß²Ý Û Û Û ÛÞÝÛ Ûß ÛÞÝÛ Û Û Û Û ÞÛÛÛÛÛÛݲÛÛÛÛÛ²± Û Û Û ß ß ßßß ßß ß ß Û ÞÛÛÛßÛÛÛÛßÛÛ²² Û Û Û ÜÜ Ü Ü Ü ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜÜ Û ßÛÛÛÜÜÜÜÛÛ²ß Û Û Û ÛÜÛ Û Û Û ÛÜ ÛÜ ÛÜ Û Û ÜÛÛÛÜ ßßßßßßß± ܲÛÛÛÜ Û Û Û Û Ý ÛÜÛ ÛÜ ÛÜ ÜÛ ÛÜ Û Û ÛÛÛÛÛÛ ßßÛ²±ß ²ÛÛÛÛÛÛ Û Û Û ÜÜ ÜÜ Ü ÜÜ Ü ÜÜ ÜÜ ÜÜ Û ÞÛÛÛÛÛÛÜÛÛ Þ± ²²ÜÛÛÛÛÛÛ²Ý Û Û Û ÛÜÛ ÛÜ Û ÛÜ Û Û ÛÜ ÛÜ Û Û Û ÛÛÛÛÛ²ÛÛÛÛÝ Þ²²ÛÛÛÛÞÛÛ²Ý Û Û Û Û Ý ÛÜ ÛÜ ÛÜ ÛßÛ ÜÜÛ ÛÜ ÛÜß Û ÛÛÛÛÞ²²ÛÛÜÛ ²Ü²ÛÛÛÝÞÛÛ²Ý Û Û ÛÜÜÜÜÜÜ ÜÜÜÜÜÜÜÜÛ ÛÛÛÛÝß²²ÛÜÛ ²ÜÛßßÜÜÛÛ²²Ý Û Û ÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜ ÛÛÛÛÛ²Üß²Üß Üܱ²ÛÛÛ²²²ß Û ÛÞ±²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÜÜÜÜÜÜÜßÛÛÛÛ²² Üß²ÛÛÛÛ±ßßßßÜÜÜÜÜÜÝÛ ÛÞ±²²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛßÞÛÝÜÜßßÛ²Ü ßß ß±ÜÜßÛÛÛÛÛÛÛÛÛÝÛ ² Û±²²²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛ ÛÛÛÞÞÛÛÜÜÜß±ßÛ²²²ß² ÛÛÛÛÛÛÛÛ Û ²ÝÞÛ²²²²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÜÜÜÜÛÛÝ ßßßßßßßßÜÜßßß ÛÛÛÛÛÛÛÛÝÞÛ Þ²Ü ßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßß ÜÛÝ ß²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛßÛßÛßÛßÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛß ßßßßßßßßßÛÛÛÛÛßßßßßßßßßß ÜܲßßßßßßßßßßßßßßßÛÛÜ ÜÛ²²²ÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÛÜ ßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßß
- Exclusive HDTV Filme - Exclusive HD Serien/TV Releases -
[ Video ]
1.1.0) Wertigkeit:
-------------------------------------------------------------------- Kategorie 1 -> DVB-S/C -> SDTV -> Deutschsprachiges Sat./Kabel TV Kategorie 1 -> DVB-S2 -> HDTV -> Deutschsprachiges HDTV Kategorie 1 -> HDTVRip -> Dubbed -> Auslaendisches HDTV -------------------------------------------------------------------- Kategorie 2 -> iTunes -> Dubbed -> Auslaendisches iTunes -------------------------------------------------------------------- Kategorie 3 -> DVDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail DVDs Kategorie 3 -> BDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail BluRays -------------------------------------------------------------------- Kategorie 4 -> DVDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail DVDs Kategorie 4 -> BDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail BluRays --------------------------------------------------------------------
1.1.1) Wertigkeit: Kategorie 1 = Niedrigste Kategorie Kategorie 4 = Hoechste Kategorie
1.1.2) Ein dubbed iTunesRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT mit einem dubbed DVDRip gepropert werden.
Ein dubbed iTunesRip darf mit einem dubbed BluRayRip gepropert werden, der BluRayRip zaehlt in dem Fall als hoeherwertig!
Ein HDTVRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT mit einem dubbed iTunesRip gepropert werden.
1.2.0) Ein Widescreen (WS) Release ist IMMER hoeherwertiger als ein Fullscreen (FS) Release, unabhaengig von der Kategorie der Source! Fullscreen Rips sind demnach nicht erlaubt, sofern ein WS Rip existiert.
1.3.0) Jedes als deutsches Retail-DVDRip/BDRip getaggtes Release muss von einer originalen, sich im Besitz der jeweiligen Group befindlichen DVD/BD stammen. Dies impliziert, dass sowohl Video/Audio, als auch alle anderen fuer das Release verwendeten Materialien (Subtitles), aus dem selben Vobset/m2ts stammen und direkt von diesem encodiert oder extrahiert werden muessen. Das Benutzen von Scene DVDR-Releases, Scene 720p oder 1080p bzw. das Klauen einer fremden Source ist untersagt.
Andere Bildquellen sind NICHT erlaubt! Die Tonspur darf, sofern sie diesem Ruleset entspricht, auch aus Streamingportalen entnommen werden.
1.4.0) Das Teilen des Videos in mehrere Dateien ist verboten.
1.5.0) Das Entfernen der Credits ist nicht erwuenscht. Sollten nur die Credits interlaced sein, reicht es diese so zu belassen.
1.6.0) Bilder und Einblendungen wie Testbilder, Werbung etc sind nicht erwuenscht und muessen entfernt werden.
1.7.0) Es wird gewuenscht "Zuvor bei...", sowie Abspaenne mitzuencoden, vorausgesetzt genannte Szenen enthalten KEINE Werbung. Vorschau- einblendungen ("In der naechsten Episode...") sind nicht erwuenscht.
Im Falle eines dubbed Releases ist das Dubben hier erwaehnter Stellen nicht zwingend notwendig und stellt weder einen technischen Fehler dar, noch dient es als Grundlage fuer einen Proper!
1.8.0) Einzelne Folgen, die als Promo DVD/BD (Zeitungs- oder Zeitschriften- beilagen, Bonus-Episoden, etc) publiziert wurden, duerfen NICHT zur Sicherung von Retail Staffelrechten genutzt werden. Das enthaltene Audiomaterial darf allerdings fuer ein Dubbed Release verwendet werden.
1.9.0) Alle Releases, die encodet werden, MUESSEN H264 sein. Ausnahmen hierzu sind lediglich auslaendische Releases, welche zum Dubben verwendet werden. Hier darf das Eingangsformat uebernommen werden (H264 oder XviD).
[ AR/Resolution ]
[ General ]
2.1.0) Das Bild muss komplett freigestellt sein, es duerfen keine schwarzen Balken im Bild verbleiben.
2.2.0) Die Hoehe und Breite des Videos muss ein Vielfaches von 2 sein (mod2).
2.3.0) Overcrop/Undercrop von 1px wird toleriert, da es aus technischen Gruenden nicht moeglich ist 1px zu croppen. Mehr als 1px gilt als technischer Mangel.
2.4.0) Das Seitenverhaeltnis darf maximal 0.5% von dem des Input-ARs abweichen.
2.5.0) Der ITU-R Standard, welcher anamorphe WS DVD mit 1.82 und FS DVD mit 1.36 uebernimmt, ist nicht erlaubt.
2.6.0) Als Resizer sind Lanczos/Lanczos4, Spline36, nvindexer oder Blackman erlaubt. Alle anderen (bicubic, simple etc.) sind nicht erlaubt und gelten als technischer Mangel.
2.7.0) Bei dubbed Releases im XviD-Format MUSS der Packet Bitstream entfernt werden.
[ BluRay ]
3.1.0) Die Breite muss 720px betragen
3.2.0) Als Grundlage muss die Quell-AR der BluRay verwendet werden um die passende Hoehe (mod2) des BDRips zu bestimmen. Beispiele: 1920x800 -> 720x300 1920x816 -> 720x306 1920x1080 -> 720x404 1920x1040 -> 720x390 oder 720x388 1440x1080 -> 720x540
[ DVD ]
3.3.0) Die Breite muss 688-720px betragen
3.4.0) Als Grundlage muss die Quell-AR der DVD verwendet werden um die passende Hoehe (mod2) des DVDRips zu bestimmen. Beispiele: 720x576 --> 720x404 716x574 --> 716x404 720x552 --> 720x388 718x434 --> 718x306
3.4.1) 4:3 NTSC Quellen (720x480) mit "non-anamorphic letterboxed WS" Inhalt sollten eine Breite von maximal 640px nutzen.
3.4.2) 4:3 NTSC Quellen (720x480) mit "window/pillarboxed WS" Inhalt sollten nach Hoehe cropped und dann nach Breite resized werden.
3.5.0) Die Breite muss hoechstmoeglich cropped werden. Ausgenommen sind Quellen mit einer AR kleiner 1.66 wo die Breite 640px nicht uebersteigen darf.
3.6.0) Das Resizen und anschliessende hochskalieren ist nicht erlaubt und gilt als technischer Mangel.
[ DVD-IMG ]
3.7.0) DVD5 Releases als Abbild einer DVD MUESSEN mit mindestens 6 Passes encodet werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese im DL Format (de/en) oder aber als einsprachiges Release (de) vorliegen. Bei einer absehbaren Bitrate unter ungefaehr 3000kbit ist es erwuenscht nur die deutsche Tonspur zu inkludieren.
3.8.0) Das Releasen von DVDRs im DVD9-Format ist erlaubt.
3.9.0) DVD9 duped DVD5 und vice versa.
3.10) ODDRR2k5 dienen als Grundlage fuer Codec und Settings.
[ TV ]
3.11) Die Breite muss 688-720px betragen
3.12) Als Grundlage muss die AR der Quelle verwendet werden um die passende Hoehe (mod2) des Rips zu bestimmen. Beispiele: 720x576 --> 720x404 716x574 --> 716x404 1920x1080 -> 720x404
[ Framerate / Filters ]
4.1.0) Interlaced Sources muessen entsprechend deinterlaced werden.
4.2.0) Als Deinterlacer ist nur Yadif (oder aehnliche) erlaubt. Field Deinterlace ist nicht erlaubt und gilt als technischer Mangel.
4.3.0) In dem seltenen Fall, dass NTSC Inhalte auf PAL DVDs (und umgekehrt) enthalten sind und daraus ghosted/blended/doppelte Frames entstehen, so ist das Videomaterial mittels Restore Techniken auf die ur- spruengliche Framerate zu bringen. Sollte es weiterhin zu den oben genannten Problemen kommen, ist ein vob/m2ts Sample beizulegen oder das Release als Internal zu benennen. In jedem Fall MUSS eine kurze Erlaeuterung in die NFO.
4.4.0) VFR (Variable Frame Rate) ist nicht erlaubt und gilt als technischer Mangel.
4.5.0) Releases, welche einer progressiven 720p HD-Source mit 50 FPS entstammen, sind auf 25 FPS anzupassen. Hierfuer eignet sich unter anderem der AviSynth-Filter SelectEven().
4.6.0) Sollte die Bildsource in progressiven 29 FPS (NTSC) vorliegen (dh keine interlaced Frames enthalten), ist die Anpassung des Bildes auf 25 FPS (PAL) nicht notwendig. Der deutschsprachige Ton MUSS in diesem Fall auf die Laufgeschwindigkeit des Bildes (NTSC) gebracht werden.
4.7.0) Eine Ausnahme hierzu entsteht nur wenn im deutschprachigem TV mit 23,976 FPS gesendet wird (NTSC). In dem Fall MUSS das Bild dem Ton angepasst werden! Der Ton ist bei Dubbed massgebend fuer die Laufzeit des Bildes, nicht andersrum (Proper Grund)!
4.8.0) Sollte die Laufgeschwindigkeit in der deutschen Ausstrahlung weder 23,976 FPS (NTSC) noch 25 FPS (PAL) entsprechen, so ist die naeherliegende Laufgeschwindigkeit fuer das Bild zu waehlen.
[ Container ]
5.1.0) Die Releases muessen im Matroska Container (*.mkv) vorliegen
5.2.0) MKVMerge ist der empfohlene Muxer.
5.3.0) Die MKV-Header duerfen nicht blanked oder modifiziert werden. Desweiteren ist die MKV-Header Compression abzuschalten.
[ Codec ]
6.1.0) Der Video-Codec muss H264 sein, encoded mit 8-bit-depth x264.
6.2.0) Es wird empfohlen immer die aktuellste x264 Version zu verwenden. Als erste Anlaufstelle gilt x264.nl bzw x264.x265.nl. Die verwendete Version darf nicht mehr als 5 Public Builds von der bis dato aktuellsten Version zurueckliegen.
Wenn ein Programm verwendet wird, welches lediglich auf dem x264 Sourcecode basiert, muss die verwendete Version stets mit der aktuellsten verfuegbaren Version mit neuer x264 Version entsprechen. Hier ist eine Abweichung von maximal 5 Builds erlaubt. Als Anlaufstelle gilt hier handbrake.fr/nightly.php
Die Verwendung einer in diesem Sinne veralteten x264 Version gilt als technischer Mangel.
6.3.0) Fuer alle Encodes muss CRF genutzt werden
6.3.1) CRF-Werte unter 19 und ueber 23 sind nicht erlaubt und gelten als technischer Mangel
6.3.2) Fuer alle Encodes muss crf19 genutzt werden. Ausnahmen: - Sollte bei crf19 die Bitrate 2000kbps uebersteigen kann der naechste Wert genutzt werden (crf20) - Als Anhaltspunkt gilt eine Bitrate von 2000kbps fuer den Wechsel auf den naechsten CRF-Wert
6.3.3) crf23 muss fuer Sport Sendungen (Wrestling, Fussball etc) genutzt werden.
6.4.0) BDRip duped DVDRip (vice versa)
6.5.0) XviD duped x264 (vice versa)
6.6.0) Sample Aspect Ratio (--sar) muss square (1:1) sein
6.7.0) Keyframe interval (--keyint) muss mindestens 200 und darf maximal 300 betragen.
Empfohlen: 10*framerate (aufgerundet) (film=240, PAL=250, NTSC=300)
6.8.0) Minkeyint (--min-keyint) muss mindestens 20 und darf maximal 30 betragen.
Empfohlen: 1*framerate (aufgerundet) (film=24, PAL=25, NTSC=30)
6.9.0) Die Colormatrix muss passend zur Quelle eingestellt werden. Sollte die Quelle keine Matrix vorgeben, muss fuer BluRay Material bt709 (--colormatrix bt709) verwendet werden. Fuer DVD Material muss 'undefined' (default) verwendet werden.
6.10) Zones (--zones) darf nicht verwendet werden.
6.11) --output-csp muss 'default' sein.
6.12) --level 3.1 muss respektiert werden.
6.13) Custom Matrizen sind verboten.
6.14) --preset slow muss respektiert werden.
[ Optionale psychovisuelle Einstellungen ]
7.1.0) Erlaubte Parameter fuer --tune (optional) sind film/grain/animation
7.2.0) --deblock (Default: 0:0) + -2:-2 fuer Film Inhalte oder aehnlich (--deblock -2:-2) + 2:1 fuer animierten Inhalt (--deblock 2:1)
7.3.0) --aq-strength XX (Default: 1.0) Einstellung: 0.6-0.9 (Beispiel: --aq-strength 0.7)
7.4.0) --psy-rd xx:yy (Default: 1.0:0.0) Fuer Film Inhalt oder aehnlich xx = 0.8-1.2 Fuer animierten Inhalt xx = 0.4-0.7 Beispiel: --psy-rd 0.5:0.0
[ Basic Command Lines ]
8.1.0) BluRay: x264.exe --level 3.1 --crf xx --preset slow --colormatrix bt709 -o output.mkv input.avs
8.2.0) DVD: x264.exe --level 3.1 --crf xx --preset slow -o output.mkv input.avs
8.3.0) TV: x264.exe --level 3.1 --crf xx --preset slow -o output.mkv input.avs
[ Audio ]
9.1.0) Als Audioformate sind AC3 und AAC erlaubt.
9.2.0) Die Audiobitrate fuer AC3 2.0 MUSS zwischen 128kbit und 192kbit liegen, es sei denn auf der Source befinden sich nur AC3 Tracks mit einer niedrigeren Bitrate.
9.3.0) Die Audiobitrate fuer AC3 5.1 MUSS 384kbit betragen, es sei denn auf der Source befinden sich nur AC3 Tracks mit einer niedrigeren Bitrate.
9.4.0) AC3 1.0 muss untouched verwendet werden.
9.5.0) AAC Audiotracks mit mehr als 2 Kanaelen muss auf Stereo downmixed werden.
9.6.0) Die Audiobitrate fuer Stereo AAC muss zwischen 96 und 160kbps liegen, fuer Mono AAC zwischen 60 und 100kbps.
9.7.0) Die Originalfrequenz der Quelle muss beibehalten werden (48kHz bleibt 48kHz).
9.8.0) Dual Audio ist erlaubt (optional).
[ Untertitel ]
10.1.0) Zwangsuntertitel (forced subs) MUESSEN in einem text-basierten Format (srt) vorliegen, welches in den MKV-Container gemuxed wird. Sollte ein zweiter Audiotrack gemuxed werden, so muessen die Zwangsuntertitel (forced subs) ebenfalls in einem text-basierten Format in den MKV-Container integriert werden.
Deutsche forced Untertitel = Standard Alle weiteren Untertitel = kein Standard
10.2.0) Text-basierte Untertitel muessen als UTF-8 kodiert sein, um eine korrekte Darstellung von Sonderzeichen zu gewaehrleisten. Beim OCR ist zwingend auf korrekte Schreibweise zu achten. Mehr als 5 selbst- verschuldete Rechtschreibfehler werden nicht geduldet.
10.3.0) Untertitel duerfen nicht hardcoded werden.
10.4.0) Sollte mehr als ein Untertiteltrack gemuxed werden, so ist auf die korrekte Standardtrackmarkierung zu achten (Standard = yes/no). Deutsche forced Untertitel = Standard Alle weiteren Untertitel = kein Standard
10.5.0) Multi-language Untertitel koennen nicht als Basis fuer einen Dupe dienen.
10.6.0) Deutsche Vobsubs (komplett) sind optional beizulegen.
10.7.0) Alle anderen Vobsubs sind ebenfalls optional beizulegen.
10.8.0) Deutsche forced Vobsubs muessen als .idx/.sub beigelegt werden. Diese MUESSEN mit dem Zusatz -forced markiert sein. Sollte ein zweiter Audiotrack gemuxed werden, so muessen die dazu- gehoerigen forced Vobsubs ebenfalls beigelegt werden.
10.9.0) Beispiel: filename.idx / filename.sub = deutsche Vollsubs (optional) filename-forced.idx / filename-forced.sub = deutsch (forced) (Pflicht) filename-eng.idx / filename-eng.sub = englisch (optional) filename-eng-forced.idx / filename-eng-forced.sub = englisch (forced) (Pflicht bei zweitem Audiotrack)
"eng" steht hierbei fuer das englische Sprachenkuerzel. Weitere Sprachenkuerzel koennen in jeder beliebigen Suchmaschine gefunden werden.
Aus Kompatibilitaetsgruenden ist das Zusammenfassen (Mergen) zu einem Sub Stream nicht erlaubt.
10.10) Die Vobsubs muessen mit hoechster Kompression (m5) in eine RAR-Datei gepackt, mit einem SFV-File verifiziert und in einem "Subs" Unterordner beigelegt werden.
[ PACKEN/WINRAR UND CO ]
11.1.0) Die fertigen MKV-Container muessen in RAR-Archive (Kompressionsstufe store/speichern, m0) gepackt werden und auf eine der folgenden Groessen in einzelne Files gesplittet werden:
15.000.000 Bytes -> 15MB 20.000.000 Bytes -> 20MB 50.000.000 Bytes -> 50MB
11.2.0) Die Teilarchive MUESSEN im alten Stil (*.rar und *.rxx) vorliegen. Das Einbetten von Wiederherstellungsinformationen in die RAR-Archive wird empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.
11.3.0) Eine SFV muss beigelegt werden und Checksummen fuer alle RAR-Archive des jeweiligen Releases enthalten.
11.4.0) Eine NFO-Datei MUSS sich im Hauptverzeichnis des Releases befinden.
11.5.0) Zu jedem Release MUSS ein Sample beiliegen (/Sample), welches zwischen 30 und 60 Sekunden lang sein kann und direkt aus dem Release extrahiert sein muss. Separates Encoden des Samples ist verboten, da die Aussagekraft dadurch hinfaellig wird.
11.6.0) In den RAR-Files darf einzig und allein NUR ein MKV-File bzw ein IMG- File bei DVDR-Releases enthalten sein. ISO ist als Image-Standard nicht erlaubt.
[ Propers / Repacks / Rerips ]
12.1.0) Ein Proper kann nur aus release-relevanten Gruenden (technical.flaw) erfolgen. Fehler, die nicht direkt die MKV Dateien betreffen, stellen keine Propergruende dar (zB Bezeichnung im Directory, Fehler in der NFO-Datei)!
12.2.0) Ein Propergrund liegt vor wenn eine messbare/merkliche Asynchronitaet von:
a) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 60+ Sekunden, b) 300+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden, c) 500+ ms ueber einen Zeitraum von 10+ Sekunden oder d) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden an mindestens zwei Stellen vorliegt.
12.3.0) 'Micky Maus Ton', ueber laengeren Zeitraum stark leiernder oder quietschender Ton, der nachweisbar/merklich nicht zum Video passt, oder Ton, der grundsaetzlich nicht dem vorliegenden Bildmaterial entspricht, ist ein Propergrund.
12.4.0) Deutschsprachige SAT/HDTV Releases mit Bildfehlern (Glitches) bzw Tonfehlern in einem encodeten Release berechtigen zu einem Proper, jedoch nur wenn dadurch ein wichtiger Dialog fehlt oder das Release 3 oder mehr klare Bild- oder Tonfehler von mindestens 3 Sekunden Fehl- bzw Laufzeit hat.
12.5.0) Einem Proper Release sind Screenshots oder Logs vom technischen Mangel des ersten Releases im Proof Unterordner beizulegen, zB von Pixel- fehlern (Glitches). Sollte das vorangegangene Release asynchron sein, sind eindeutige Timestamps in der NFO Datei anzugeben.
12.6.0) Unnoetige Proper Releases wie fehlende Zwangsuntertitel, Header Stripping bzw alle andere Fehler, die repariert werden koennen, sind zu unterlassen. Hier genuegt es eine Batchdatei mit 'Reparaturmaterial' zu releasen.
12.7.0) Ist das erste veroeffentlichte Release (DVDR- oder x264-Format) einer Group fehlerhaft (ein ausreichender Proper-Grund liegt vor) und eine andere Group veroeffentlicht ein fehlerfreies Release, so gehen die Rechte der Box oder Staffel im jeweiligen Format an die Proper-Group.
Sollte danach, innerhalb einer Staffel oder Box (DVDR- oder x264- Format) ZWEI hintereinanderfolgende Releases fehlerhaft sein und auch hier ausreichende Proper-Gruende vorliegen, geht abermals die Staffel oder Box im jeweiligen Format an die Proper-Group.
12.8.0) Fuer Rerips oder Repacks MUSS ein detaillierter Grund in die NFO-Datei inkludiert werden.
[ Dirnamen ]
13.1.0) Um eine einheitliche Uebersicht zu gewaehrleisten und Standards beizubehalten, die eine gewisse Uebersicht beim Suchen und Dupen bieten, sollte eine Serie so gut wie moeglich in zweistelliger Staffel- und Episodennummerierung vorliegen. Bei Serien, bei denen eine groessere Anzahl an Folgen bereits bekannt ist (zB GZSZ), ist eine ausreichende Laenge der Episodennummerierung zu gewaehrleisten. Beispiele:
[ S01E01, S01D01, Staffel01.DVD01, Folge087 ]
13.2.0) Alle Staffel- und Episodentitel sind gemeinsam nachvollziehbar zu halten wobei hierzu (Wichtigkeit nach Listung) imdb.com, imdb.de und fernsehserien.de als Referenz zu nutzen sind.
13.3.0) Sollten zwei Serien mit dem gleichen Titel vorliegen, so ist zwingend das Jahr der Serie im Verzeichnisnamen zu inkludieren.
13.4.0) Bei regelmaessig erscheinenden Releases, die keiner fortlaufenden logischen Nummerierung unterliegen (zB Magazine, Talkshows, etc), ist ein Timestamp im Verzeichnisnamen zu hinterlegen. Dieser MUSS im internationalen Format YYYY-MM-DD vorliegen, da so eine einfache, alphabetische Sortierung nach Datum gewaehrleistet werden kann. Die Trennung durch Punkte (".") zwischen YYYY, MM und DD ist nicht erlaubt.
Beispiel: [ Stern.TV.2013-08-01.GERMAN.WS.dTV.x264-Group ]
13.5.0) Die Releaseverzeichnisse bauen sich wie folgt auf und sind bevorzugt so zu verwenden:
13.6.0) x264:
1) Serientitel 2) Staffel/Episodenkennziffer 3) Episodentitel -> optional 4) Sprache -> ggf. mit dem Zusatz .DUBBED. 5) Bildformat -> FS Pflicht, WS optional 6) Bildquelle 7) VideoCodecformat -> x264 bzw. XviD 8) Groupname
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS.
Zulaessige Bezeichnungen fuer die Bildquelle sind dTV, SATRip, HDTV, HDTVRip, DVDRip, BLURAYRip, BDRip
Beispiele fuer korrekte Dirnamen: [ Dr.Mouse.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.HDTV.x264-Group ] [ Dr.Mouse.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.BDRip.x264-Group ] [ Dr.Mouse.S02E03.Irrtum.German.WS.dTV.x264-Group ] [ Dr.Mouse.S02E03.Irrtum.German.DVDRip.x264-Group ]
Das Release ist auf keinen Fall als fehlerhaft zu werten, sollten Teile des Taggings durchgehend lower- oder uppercase sein. Das Release- Directory sollte jedoch bevorzugt in korrektem Casing bei Pre vorliegen.
Das Tagging bei Dubbed XviDs bleibt wie bisher.
13.7.0) DVDR:
1) Serientitel 2) Staffel/Disckennziffer 3) Sprache 4) Jahr 5) Bildformat 6) Releaseformat 7) Groupname
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS.
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Releaseformat sind COMPLETE.DVDR -> Nichts bis auf FBI-Warnungen bzw aehnliche Meldungen wurde vom Original entfernt.
DL.DVDR -> deutsche und englische Tonspur inkludiert ML.DVDR -> multiple Tonspuren inkl. DE und EN sind enthalten
Beispiel: [ Vampire.Knights.Staffel01.DVD01.GERMAN.2010.WS.DL.DVDR-Group ]
13.8.0) DOKUMENTATIONEN & ANIME:
Dokumentationen enthalten den Zusatz 'DOKU' im Pre-Directory, bei Animes ist es der Zusatz 'ANIME'.
[ Unsere.Erde.E01.Wie.alles.begann.GERMAN.DOKU.WS.dTV.x264-Group ] [ Gumena.Sai.S33E63.Hichi.no.ko.GERMAN.ANIME.WS.DVDRip.x264-Group ]
13.9.0) Fuer Verzeichnis- oder Datei-Bezeichnungen sind die Zeichenfolgen a-z, A-Z, 0-9 und die Sonderzeichen ._-() erlaubt.
13.10) Fehler im Verzeichnis (zB Vampire Night statt Vampire Knight, falsche Staffel- oder Episodenbezeichnung) koennen mittels Zusatz 'Dirfix' berichtigt werden.
Sollte mehr als ein Fix fuer das gleiche Release noetig sein (zB Samplefix und Dirfix), so kann die Bezeichnung 'Prefix' verwendet werden um mehrere Fixes fuer ein bestehendes Release anzukuendigen.
Bei Releases, die internal zu halten sind, die Bezeichnung internal jedoch nicht aufweisen, duerfen nur dann zu internal dirfixed werden solange kein globaler Nuke aufgrund von Dupe vorliegt.
[ TV Race ]
14.1.0) Bei Races ist die Wertigkeit, siehe Rule A1, zu beachten!
14.2.0) Sollte im Laufe einer Staffel eine hoeherwertigere Quelle zur Verfuegung stehen (zB DVD, BluRay), so MUSS diese Quelle fuer die naechste verfuegbare Folge benutzt werden.
Hierdurch entsteht kein neues Race (Rule F4 beachten)!
14.3.0) Sollte waehrend der Ausstrahlung im deutschsprachigen Raum eine deutschsprachige Retail (BD/DVD) erscheinen, so koennen die Staffelrechte von Satrip/HDTVRip oder dubbed Releases nicht auf die Retailmedien uebertragen werden. Es entsteht ein neues Race um die Staffelrechte.
[ TV Fortfuehrung ]
15.1.0) Beginnt eine Group eine Serie, sollte die Group diese auch konsequent zu Ende fuehren. Sollte dennoch 2 Tage (24 Stunden * 2) nach Ausstrahlungsende/Verfuegbarkeit einer Folge entweder kein oder nur ein fehlerhaftes Release vorliegen, kann eine andere Group diese Folge als "Ersatzepisode" pren.
15.2.0) Durch ZWEI hintereinanderfolgende fehlerhafte oder nicht existente Folgen verliert die erste Group die Staffelrechte an die Group, die entweder die ausstehenden Folgen nach Ablauf der Zeit pred oder propered.
Bei einem zweiten Ersatz- oder Properrelease hat die Group des ersten Ersatz- oder Properrelease 24 Stunden Vorrang, um die zweite Ersatz- oder Proper-Episode zu pren.
15.3.0) Doppelfolgen bzw 2 Folgen die an einem Tag ausgestrahlt werden, zaehlen NICHT als 2 Folgen!
15.4.0) Ausstrahlungen, fuer die weder bei imdb, wunschliste.de, tvrage.com, fernsehserien.de, serienjunkies.de, noch auf anderen serioesen Serien- portalen eine Staffelkennzeichnung vorhanden ist, koennen von einer Group nicht in Form der zuvor erlaeuterten Staffelrechte gesichert werden.
Es entsteht fuer jede Folge als neues Race. Ausgenommen hier von sind Miniserien, zusammenhaengende Dokumentationen und neue Serien, bei denen abzusehen ist, dass es Staffeln geben wird oder eine Folgen- begrenzung (zB auf 12 Folgen) geplant ist. Im Zweifel ist die normale Nummerierung zu verwenden.
Beispiele dafuer sind: Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe, TV Total Events, Wetten dass, Magazine
[ Retail Fortfuehrung ]
16.1.0) Um eine gesamte Staffel oder Box im DVDR/x264-Format zu pren, hat eine Group exakt 12 Tage (24 Stunden * 12) Zeit. Die Zeit zaehlt ab dem Pre der ersten Folge!
Schafft es die Group nicht innerhalb dieses Zeitrahmens alle Folgen zu pren, darf eine andere Group die Staffel oder Box uebernehmen.
Bei geteilten Boxen hat die Group, die das erste gueltige Release gepred hat, erneut 12 Tage (24 Stunden * 12) Zeit, alle Episoden zu pren und verliert dadurch NICHT die Staffel- bzw Box-Rechte.
16.2.0) Serien, bei denen es auf mehreren serioesen Serienportalen keine Angaben zu Staffeln gibt, implizieren nach jeder erscheinenden Box ein neues Race. Es gibt also keinen Zeitvorrang fuer die Group, die die vorige Box released hat. Beispiele dafuer sind: Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe
16.3.0) Fuer alle Retail Fortfuehrungen zaehlt das Veroeffentlichungsdatum in Deutschland. Es zaehlen keine auslaendische oder "Exklusiv bei..." oder aehnliche Daten.
[ NFO ]
Die NFO-Datei sollte grundlegende Informationen beinhalten wie zB
- Releasezeitpunkt - Bild- und Tonquelle - Bild- und Tondetails (Format, Codec, etc) - Link zur Informationsseite (vorzugsweise imdb) - Grund eines Propers/Repack/Rerip (Pflicht) bzw Fixes
[ Proof ]
17.1.0) Jedem Retail Release muss ein Source Proof der Discs beiliegen. Dies gilt nur fuer Releases die vor dem Veroeffentlichungsdatum in Deutschland released werden. Ab dem offiziellen Veroeffentlichungs- datum entfaellt die Proofpflicht. Fuer alle Releases und Proofs zaehlt das offizielle Veroeffentlichungsdatum in Deutschland. Es zaehlen keine auslaendischen oder "Exklusiv bei ..." oder aehnliche Daten.
17.2.0) Die Disc muss klar zu erkennen und zum eindeutigen Beweis mit einem beigelegten (nicht digital hinzugefuegtem) Group Tag versehen sein. Als Anhaltspunkt gilt hier eine Mindestaufloesung von 640*x Pixeln.
Scans sind NICHT erlaubt!
17.3.0) Das Bild muss ALLE Discs der Staffel enthalten und der ersten Episode, die released wird, beigelegt werden.
17.4.0) Moegliche Seriennummern oder Aufkleber, die eindeutig auf die Herkunft der Disc schliessen lassen, MUESSEN unkenntlich gemacht werden.
17.5.0) Zur eigenen Sicherheit ist es notwendig die EXIF Metadaten aus dem Bild zu entfernen, da ansonsten Informationen ueber Standort und Kamera veroeffentlicht werden koennten. Auf Fake GPS Daten ist zu verzichten.
17.6.0) Das Foto muss sich im Unterordner /Proof befinden
17.7.0) Die Group hat bis 2 Stunden nach Pre die Moeglichkeit ein vergessenes Foto nachzuliefern.
[ Misc ]
18.1.0) Aufgrund der Vielzahl an moeglichen Custom Subbed Releases und der Moeglichkeit, auch ohne eigene Source zu pren, MUESSEN Custom Subbed Releases als internal gelabelt werden.
18.2.0) Internal Release sind 'shielded from dupe only' und koennen somit fuer technische Fehler geahndet werden. Ausnahmen hierzu sind:
Custom Subbed
18.3.0) Re-Encoden von bereits encodeden Sourcen ist verboten
[ EPILOG ]
dstvr.v5.0.deutsche.serien.und.tv.rules.2013
Jede Group und jeder Groupmember verpflichten sich durch das Signen dieses Rulesets verantwortungsbewusst und zielorientiert zu handeln. Dies bedeutet, dass sowohl Missverstaendnisse, als auch Nukes nicht forciert, sondern reduziert werden.
Alle Nukes, welche auf Grundlage dieses Rulesets entstehen, MUESSEN dem NukeRuleset des ehemaligen NukeCouncils entsprechen. --> The.2008.Nuke.Ruleset-NukeCouncil
Fuer alle nicht beantworteten Fragen gelten die aktuellen x264/DVDR Rules. Alle hier nicht aufgefuehrten Releases sind internal zu labeln: DSRRips, PDTV.dubbed, SVCD, dTVDVDR, Custom Subbed, Dupes, ebenso Streamrips von Movieportalen.
Diese Rules sind verbindlich gueltig ab dem 01.08.2013 und finden auf alle Serien, TV Sendungen und Retails, die nach dem 01.08.2013 beginnen Anwendung. In der Uebergangsphase vom 01.08.2013 bis einschliesslich zum 15.08.2013 koennen sowohl die DSTVR v.4.0 als auch die DSTVR v.5.0 angewendet werden.
Die Anwendung auf laufendes Serien, TV Sendungen und Retails sind freiwillig und duerfen sich nicht zum Nachteil der Group auswirken bzw Proper nach sich ziehen!
An der Ausarbeitung waren beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge):
aWake * ETM * GTVG * GZCrew * iNTENTiON * ITG * MiSFiTS * NVA OldsMan * RSG * SOF * TVP * UTOPiA * WoGSBAR * ZZGtv ÞÛ ÛÝßÞÝ Ü ÞÛÜÛÝÛ ÛÛß thx!ÞÛ ÝÛßÞÛ ÜÛßßß*2o13 ß
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