2004-12-14 DPDR
Deutsche Pirate-Dub-Regeln

01. Ein PD ist nur dann valid, wenn er innerhalb von 4 Wochen nach 
    .DE-Kinostart kommt.
02. Ein SVCD-PD ist Dupe, sofern ein VCD-PD existiert und vice versa.
03. Das Quellmaterial darf nur mit expliziter Erlaubnis der Gruppe verwendet
    werden. Die Gruppe muss in der NFO angegeben werden.

    NOTE: Every Group is allowed to forbid the pirate-dubbing of their 
          releases. Our nukers will respect that and strictly nuke all of 
          those releases.

04. Die Bildquelle muss vollstaendig sein.
05. Die Tonspur darf nicht per Mikrophon abgegriffen worden sein.
06. PDs von CAMs sind nicht zulaessig.
07. Sofern die deutsche Kinoversion eines Filmes laenger als das Quellvideo 
    ist, ist ein PD nicht zulaessig.
08. Sofern ein PD valid war, duerfen keine Proper-PDs kommen, die sich 
    primaer durch qualitativ hoeherwertige Quellen rechtfertigen.
09. Ansonsten gelten die ueblichen technischen Standards fuer VCD und SVCD -
    Standalone-Player gelten dabei als Referenz fuer Mangelfreiheit.
10. Benennung:

    <Deutscher*Titel>*<QUELLE>*PD*German*<FORMAT>-<GRUPPE>

    *  = . oder _
    PD = Pirate Dub

    Der.Stadtneurotiker.TS.PD.German.SVCD-GRP
    Der_Stadtneurotiker_SCREENER-PD-GERMAN.VCD-GRP
    ...

[DPDR-20020804a]